Arbeitnehmer-/Lohnbesteuerung

Artikel bei Steuertipps

15-04-2005
Hierbei folgende Änderungen : Die Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurde auf einen einheitlichen Satz von 30 Cent/km abgesenkt. Bislang lag der Satz bei 0,36 € für die ersten 10 Kilometer und 0,40 € für die darüber hinausgehende Strecke. Die Entfernungspauschale wird weiterhin unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel gewährt. Allerdings wurde ein Höchstbetrag in Höhe von 4.500 € (2003: 5.112 €) eingeführt, wenn kein Kraftfahrzeug benutzt wird. • Der Freibetrag bei Abfindungen wurde von 8.181 € auf 7.200 € gesenkt. Für ältere Arbeitnehmer belaufen sich die Freibeträge auf 9.000 € (ab dem 50. Lebensjahr) und auf 11.000 € (ab dem 55. Lebensjahr). • Der Höchstbetrag für steuerfreie Übergangsgelder wurde von 12.271 € auf 10.800 € gesenkt. • Der Freibetrag für Belegschaftsrabatte wurde von 1.224 € auf 1.080 € verringert. • Der Freibetrag für Heirats- und Geburtshilfen wurde von 358 € auf 315 € reduziert. • Die Freigrenze für Sachbezüge wurde von 50 € auf 44 € monatlich gesenkt. • Die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Job-Ticket) wurde beseitigt. • Der Freibetrag für Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen wurde von 1.224 € auf 1.080 € gesenkt. Für die Pauschalierung der Einkommensteuer bei Prämien aus Kundenbindungsprogrammen wurde der Satz von 2,0 auf 2,25 Prozent erhöht. Beim steuerlichen Ansatz von Mehraufwendungen bei einer doppelten Haushaltsführung wurde die bisherige Begrenzung auf zwei Jahre aufgehoben. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab dem 1.1.2003 sowie in offenen Fällen. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit wurde begrenzt. Für den Basis-Stundenlohn wurde ein Höchstbetrag von 50 € eingeführt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde von 1.044 € auf 920 € vermindert.
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