Tarifänderungen

Artikel bei Steuertipps

15-04-2005
Beim Einkommensteuertarif ergeben sich folgende Änderungen: Der Eingangs- und der Spitzensteuersatz wurden von 19,9 auf 16 Prozent beziehungsweise von 48,5 auf 45 Prozent gesenkt. • Beim Einkommensteuertarif entfallen die Tarifstufen. • Der Haushaltsfreibetrag, den allein Stehende mit mindestens einem steuerlich zu berücksichtigenden Kind erhalten, wurde abgeschafft. An dessen Stelle tritt ein so genannter Entlastungsbetrag für allein Erziehende in Höhe von 1.308 €. Die Steuerklasse II bleibt daher erhalten.Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellen soll, wurde von 7.235 € auf 7.664 € (Ledige) beziehungsweise von 14.470 € auf 15.328 € (Verheiratete) angehoben.
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