Vergleichsverfahren

Lexikon bei Unternehmer

Nach der Vergleichsordnung geregeltes gerichtliches Verfahren zur Abwicklung eines Vergleiches. Es kann auf Antrag des Schuldners beim Vergleichsgericht betrieben werden, wenn die gesetzlichen Mindestquoten, d. h. 35 % bei Barbefriedigung aller Gläubiger bzw. 40 %, bei mehr als einjährigen Zahlungsfristen, erfüllt werden.
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