Verdeckte Gewinnausschüttung

Lexikon bei Unternehmer

Vorteilszuwendungen der Gesellschaft an einen Gesellschafter, die dem Gesellschafter als Einkommensbestandteil zugerechnet werden, wie z. B. überhöhte Zinszahlungen für Darlehen, die der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, In diesem Fall kann die Gesellschaft die Zuwendung nicht als Aufwand steuerlich geltend machen und muß den Wert der Zuwendung als Gewinn versteuern.
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