Umsatzsteuer
Artikel bei Unternehmer
15-04-2005- vollständiger Name und vollständige Anschrift der leistenden Unternehmerin oder des leistenden Unternehmers und der Empfängerin oder des Empfängers der Leistung,
- die der leistenden Unternehmerin oder dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihr beziehungsweise ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- Ausstellungsdatum,
- eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung von Rechnungsausstellenden einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
- die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
- den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung (oder den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts), sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,
- das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist und
- . den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
- Gesamtumsatz (= Umsätze eines Jahres ohne bestimmte steuerfreie Umsätze) des vorangegangenen Jahres darf nicht mehr als 125 000 € betragen oder
- es ist eine besondere Befreiung von der Buchführungspflicht ausgesprochen worden oder
- es handelt sich um Umsätze aus der Tätigkeit als Angehörige oder Angehöriger eines so genannten freien Berufs.
- Es besteht keine Buchführungspflicht,
- der Umsatz des vorangegangenen Jahres übersteigt nicht 61 356 €,
- Sie gehören zum berechtigten Personenkreis: bestimmte Unternehmen des Handwerks, Einzelhandels und gewerblichen Dienstleistungsbereichs; bestimmte freie Berufe
- Gemeinde/Stadt, die die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat, und Finanzamt, in dessen Bezirk die Karte ausgestellt wurde
- Beginn und Ende der Beschäftigung
- Tag der Lohnzahlung
- Höhe des Arbeitslohns und der Lohnersatzleistungen
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