Gewerbesteuer

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15-04-2005
Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine nur Gewerbetreibende betreffende Gemeindesteuer. Besteuert wird der im Unternehmen erwirtschaftete Ertrag (i. d. R. identisch mit dem Gewinn). Aus dieser Bezugsgröße errechnet sich der Steuermessbetrag. Den ermittelt das Finanzamt und teilt ihn der Gemeinde/Stadt mit, die darauf die Gewerbesteuer nach ihrem festgesetzten Hebesatz erhebt. Von dort erhalten Sie auch den Steuerbescheid. Bis zu einem Gewerbeertrag von 24 500 € fällt keine Gewerbesteuer an. Zur Milderung der Sonderbelastung von Gewerbebetrieben mit Gewerbesteuer wird die Einkommensteuer der Unternehmerin oder des Unternehmers durch eine pauschale Anrechnung der Gewerbesteuer verringert. Die Einkommensteuerermäßigung wird in Höhe des 1,8-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrages gewährt. Diese Steuerermäßigung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2001. Erklärungs- und Zahlungsfristen Die Steuererklärung ist bei Ihrem Finanzamt abzugeben. Es gilt das zur Einkommensteuererklärung Gesagte entsprechend: Abgabefrist bis zum 31. Mai des nächsten Jahres (ggf. ist ein Fristverlängerungsantrag zu stellen). Fälligkeit der Vorauszahlungen: 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11. Berechnung und Anpassung erfolgen wie bei der Einkommensteuer. Die Abschlusszahlung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.

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