Anmeldung

Artikel bei Unternehmer

15-04-2005
Anmeldung erforderlich in folgenden Fällen
  • Neugründung (Betriebseröffnung)
  • Übernahme eines bereits bestehenden Unternehmens*
  • Gründung einer Handelsgesellschaft*
  • Aufnahme der Tätigkeit
  • Übernahme einer Praxis/eines Büros*
  • Eintritt in eine Sozietät*
* Diese Fälle werden in der weiteren Darstellung nicht behandelt. Anmeldung bei … Gewerbliche Berufe melden Sie beim Gewerbe-/Ordnungsamt der Stadt oder der Gemeinde an, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Das Amt unterrichtet das für Sie zuständige Finanzamt. Führen Sie ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, können dessen Bezirk der Betrieb liegt), ob Sie steuerlich erfasst sind. ausfüllen. Folgende Angaben benötigt das Finanzamt von Ihnen Angaben zu
  • den persönlichen Verhältnissen,
  • zum Unternehmen,
  • zur Besteuerung.
Zum Zwecke der Besteuerung werden Sie nach dem voraussichtlichen Umsatz und dem Gewinn befragt. Schätzen Sie realistisch! Die Angaben werden benötigt, um Steuervorauszahlungen festzusetzen. Sie stellen schon hier die Weichen, durch zutreffende Vorauszahlungen Steuernachforderungen zu verhindern. Ferner müssen Sie Angaben zur Umsatzbesteuerung und zum Lohnsteueranmeldungsverfahren machen. Dazu finden Sie Erläuterungen unter „Umsatzsteuer“ und „Lohnsteuer“ (siehe S. 20 ff./29 ff.).

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