Besteuerung von Vorruhestandsleistungen

Artikel bei Rentner

15-04-2005
Arbeitnehmende, die vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden und hierfür von ihrem ehemaligen Arbeitgebenden bis zum Beginn der Zahlung regelmäßiger Altersbezüge ein so genanntes Vorruhestandsgeld erhalten, müssen diese Leistungen als Versorgungsbezüge versteuern. Der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag werden unter den gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang wie bei der Besteuerung der Pensionierten gewährt. Außerdem ist zu beachten, dass das Vorruhestandsgeld innerhalb bestimmter Grenzen als „Abfindung wegen einer von Arbeitgebenden veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses“ steuerfrei sein kann. Nähere Auskünfte erteilt das örtlich zuständige Finanzamt.
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