Leistungen für Kindererziehung

Artikel bei Rentner

15-04-2005
Die Leistungen für Kindererziehung und deren steuerliche Behandlung richten sich nach dem Geburtsjahrgang der Mütter. Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 erhalten Zuschläge zur Rente, die steuerfrei sind. Dagegen erhöhen anzurechnende Kindererziehungszeiten bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd; diese Rentenerhöhung ist nicht steuerfrei, sondern als Teil der Rente mit dem entsprechenden Besteuerungsanteil zu erfassen.
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