Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner

Artikel bei Rentner

15-04-2005
Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner Einkommensteuerpflichtig sind unter anderem die Altersrenten, die Witwen-, Witwer- und Waisenrenten und die Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrenten. Bislang unterlagen Renten nur teilweise mit einem bestimmten prozentualen Anteil der Besteuerung. Pensionen hingegen wurden in voller Höhe besteuert. Hierin hat das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gesehen und den Gesetzgeber aufgefordert, die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Durch das Alterseinkünftegesetz werden Renten und Pensionen daher künftig steuerlich gleich behandelt und in voller Höhe besteuert. Allerdings erfolgt ein langfristiger Übergang bis zur vollständigen Besteuerung der Renten. Ab 2005 unterliegen Renten zu 50 Prozent der Besteuerung. Dies gilt für alle, die bereits in 2004 Rente beziehen oder in 2005 erstmals Rente erhalten. Für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang wird der steuerbare Anteil der Rente bis zum Jahr 2020 in Schritten von 2 Prozentpunkten auf 80 Prozent und anschließend in Schritten von 1 Prozentpunkt bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben. Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Rente wird auf Dauer festgeschrieben. Die Festschreibung erfolgt in dem Jahr, das auf das Jahr des ersten Rentenbezugs folgt. Damit wird vermieden, dass in Abhängigkeit vom Renteneintrittsmonat im Jahr des Rentenbeginns sowie vor oder nach einer Rentenanpassung bei ansonsten gleichem Sachverhalt ein unterschiedlicher steuerfreier Teil der Rente dauerhaft festgeschrieben wird. Für Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen, unterliegt die Rente – unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge – in vollem Umfang der Besteuerung. In vollem Umfang steuerfrei sind und bleiben auch weiterhin nur wenige Arten von Renten, vor allem • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (zum Beispiel Berufsgenossenschaftsrenten), Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten und Wiedergutmachungsrenten.
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