Nachgelagerter Besteuerung?
Artikel bei Rentner
15-04-2005Der sich nach Maßgabe dieser Prozentsätze ergebende steuerfrei bleibende Teil der Rente wird auf Dauer festgeschrieben. Für Personen, die im Jahr 2040 oder später in Rente gehen, unterliegt die Rente dann unter Berücksichtigung der tariflichen und persönlichen Freibeträge (z.B. des so genannten Grundfreibetrags) in voller Höhe der Besteuerung. Erstmals für diesen Rentenjahrgang werden Renten und Pensionen dann vollständig gleich behandelt.
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