Rentner
Steuern
Rentner:
Unwissenheit schützt nicht vor dem Finanzamt
Viele Renter begehen heut zu Tage in der Annahme, dass sie sowieso zu wenig Geld haben, den Fehler, keine Steuererklärung einzureichen. Dies kann große Folgen haben. Seit 2005 sind Rentnerhaushalte steuerpflichtig, den nun müssen 56 % (Stand 2008) der Rente an das Finanzamt gemeldet werden, seit der Einführung der Steueridentifikationsnummern lebt man gläsern. Aber es muss nicht jeden treffen, viele Renteneinkommen bleiben weit unter der Besteuerungsgrenze. Wer als alleinlebender Rentner monatlich mehr als 1.575 Euro an gesetzlicher Rente erhält, muß von dieser den aktuellen Prozentsatz versteuern, bei Ehepartnern verdoppelt sich die Grenze. Sonstige Einnahmen wie in etwa eine Betriebsrente oder Kapitaleinkünfte werden dem steuerpflichtigen Betrag hinzugezählt und dementsprechend versteuert, jedoch erst bei Übersteigung des sogenannten Freibetrages in Höhe von 7664 € pro Jahr, welcher dem Grundfreibetrag entspricht. Mildernd auf die Versteuerungen wirken sich Belastungen wie Zahnersatz, die Brille oder Medikamente aus. Da vieles sehr verzwickt ist, sollte man sich bei einem Profi beraten lassen - den Geld ist Geld.
Viele Renter begehen heut zu Tage in der Annahme, dass sie sowieso zu wenig Geld haben, den Fehler, keine Steuererklärung einzureichen. Dies kann große Folgen haben. Seit 2005 sind Rentnerhaushalte steuerpflichtig, den nun müssen 56 % (Stand 2008) der Rente an das Finanzamt gemeldet werden, seit der Einführung der Steueridentifikationsnummern lebt man gläsern. Aber es muss nicht jeden treffen, viele Renteneinkommen bleiben weit unter der Besteuerungsgrenze. Wer als alleinlebender Rentner monatlich mehr als 1.575 Euro an gesetzlicher Rente erhält, muß von dieser den aktuellen Prozentsatz versteuern, bei Ehepartnern verdoppelt sich die Grenze. Sonstige Einnahmen wie in etwa eine Betriebsrente oder Kapitaleinkünfte werden dem steuerpflichtigen Betrag hinzugezählt und dementsprechend versteuert, jedoch erst bei Übersteigung des sogenannten Freibetrages in Höhe von 7664 € pro Jahr, welcher dem Grundfreibetrag entspricht. Mildernd auf die Versteuerungen wirken sich Belastungen wie Zahnersatz, die Brille oder Medikamente aus. Da vieles sehr verzwickt ist, sollte man sich bei einem Profi beraten lassen - den Geld ist Geld.
Urteile - Rentner
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