Hilfe im Haushalt

Artikel bei Behinderte

15-04-2005
Hilfe im Haushalt Die durch die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt entstandenen Aufwendungen sind bis zu 924 Euro im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn die oder der Steuerpflichtige, ihr Gatte oder seine Gattin, eines der Kinder oder sonst jemand, der zum Haushalt gehört und unterhalten wird, schwer behindert (Behinderungsgrad von mindestens 50) oder hilflos ist (Merkzeichen „H“ im Ausweis nach dem SGB IX oder Einstufung in Pflegestufe III nach dem SGB XI bzw. entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen). Wird die Hilfe im Haushalt wegen Krankheit einer dieser Personen beschäftigt, sind die Aufwendungen bis zu 624 Euro abziehbar.
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