Nachweis der Mehraufwendungen

Artikel bei Behinderte

15-04-2005
Nachweis der Mehraufwendungen Die Pauschbeträge für behinderte Menschen dienen der Vereinfachung, weil ein Nachweis der Mehraufwendungen nur schwer erbracht werden kann. Wenn die tatsächlichen unmittelbar infolge der Behinderung entstehenden Aufwendungen jedoch über den vorgenannten Pauschbeträgen liegen, kann der höhere Betrag angesetzt werden. Die erhöhten Aufwendungen müssen dem Finanzamt allerdings belegt oder zumindest glaubhaft gemacht werden. Wenn der Grad der Behinderung unter 25 oder wenn er zwischen 25 und 45 liegt und die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Pauschbeträgen nicht vorliegen, sind die entstandenen Mehraufwendungen ebenfalls im Einzelnen zu belegen oder zumindest glaubhaft zu machen. In allen vorgenannten Fällen werden die anzuerkennenden Mehraufwendungen aber nur mit dem um die „zumutbare Belastung“ gekürzten Betrag steuerlich berücksichtigt. Die Höhe der „zumutbaren Belastung“ von Steuerpflichtigen ist abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, der Anzahl der Kinder und gegebenenfalls vom Familienstand.
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