Pauschbetrag für behinderte Menschen
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15-04-2005Wegen der außergewöhnlichen Belastungen, die einem behinderten Menschen unmittelbar infolge seiner Behinderung entstehen, wird von den Einkünften ein Pauschbetrag abgezogen, der sich nach dem dauernden Grad der Behinderung richtet. Bei behinderten Menschen, deren Grad der Behinderung zwischen 25 und 45 liegt, ist eine Steuerermäßigung nur möglich, wenn
- wegen der Behinderung entweder ein gesetzlicher Anspruch auf Rente oder andere laufende Bezüge besteht, oder
- die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat, oder
- die Behinderung auf einer typischen Berufskrankheit beruht.
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