Lohn- und Einkommensteuer

Artikel bei Behinderte

15-04-2005
Lohn- und Einkommensteuer
Bei der Lohn- und Einkommensteuer erhalten behinderte Menschen die steuerlichen
Vergünstigungen in Form von Pauschalen bzw. Freibeträgen oder durch Abzug
der tatsächlichen Mehraufwendungen bei der Einkommensermittlung. Arbeitnehmende
können die meisten Steuervergünstigungen bereits durch Eintragung
eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte zur Minderung des monatlichen Lohnsteuerabzuges
(Lohnsteuerermäßigungsverfahren) geltend machen. Es gibt folgende
Erleichterungen:

Er beträgt bei einem
Grad der Behinderung
von Euro
25 und 30 310
35 und 40 430
45 und 50 570
55 und 60 720
65 und 70 890
75 und 80 1 060
85 und 90 1 230
95 und 100 1 420
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