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Steuern
Behinderte:
Behinderte
Unbeeindruckt von Art und Qualität einer Behinderung hat der behinderte Mensch wie jeder andere auch gegenüber staatlichen Organen steuerliche Verpflichtungen einzulösen.
Im Arbeitsprozess werden behinderte Menschen bei fachlich gleicher Eigung wie Gesunde häufig bevorzugt eingestellt. Am Gehalt hingegen ändert das nichts. Steuerliche Freibeträge gleichen allermeist den oft exorbitant hohen Behandlungsaufwand Behinderter nicht aus; sie zahlen für ihren Gesundheitsstatus mehr als andere. Zusätzlich zu dem psychischen Aufwand, den sie leisten müssen, um trotz ihrer Einschränkungen den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu genügen. Wo Gesunde in Ruhe konsumieren zahlt der Behinderte für Hilfsmittel, Medikamente, Physiotherapie, Zusatzkosten für lasergestützte Operationen, Entspannungsverfahren und Massagen, die über den Kostenrahmen der Krankenkasse hinausgehen. Hat der behinderte Mensch ein G in seinem Schwerbehindertenausweis, spart er für die Dauer der Festsetzung seines Schwerbehindertenbescheides 50% der Kfz-Steuer. Häufig ist die attestierte Gehbehinderung derart gravierend, dass der Behinderte ohnehin nur mit großer Mühe öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann.
Die weit verbreitete Annahme, Behinderte fänden sich im Dschungel finanzieller Vorteile kaum zurecht, scheint stark übertrieben. Das Finanzamt zeigt sich mit der Bemessung des Pauschalbetrages für Sonderausgaben derart großzügig, dass der Behinderte über ca. 50.000 € Bruttojahresgehalt verfügen muss, um einen eventuellen Betrag von 2.500 € Aufwendungen für Gesundheitsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Die Ersparnis Einzelner bei der Kfz-Steuer macht das nicht wett. Vor dem Fiskus sind Behinderte und Nichtbehinderte nicht gleich.
Unbeeindruckt von Art und Qualität einer Behinderung hat der behinderte Mensch wie jeder andere auch gegenüber staatlichen Organen steuerliche Verpflichtungen einzulösen.
Im Arbeitsprozess werden behinderte Menschen bei fachlich gleicher Eigung wie Gesunde häufig bevorzugt eingestellt. Am Gehalt hingegen ändert das nichts. Steuerliche Freibeträge gleichen allermeist den oft exorbitant hohen Behandlungsaufwand Behinderter nicht aus; sie zahlen für ihren Gesundheitsstatus mehr als andere. Zusätzlich zu dem psychischen Aufwand, den sie leisten müssen, um trotz ihrer Einschränkungen den Anforderungen des Arbeitsmarktes zu genügen. Wo Gesunde in Ruhe konsumieren zahlt der Behinderte für Hilfsmittel, Medikamente, Physiotherapie, Zusatzkosten für lasergestützte Operationen, Entspannungsverfahren und Massagen, die über den Kostenrahmen der Krankenkasse hinausgehen. Hat der behinderte Mensch ein G in seinem Schwerbehindertenausweis, spart er für die Dauer der Festsetzung seines Schwerbehindertenbescheides 50% der Kfz-Steuer. Häufig ist die attestierte Gehbehinderung derart gravierend, dass der Behinderte ohnehin nur mit großer Mühe öffentliche Verkehrsmittel benutzen kann.
Die weit verbreitete Annahme, Behinderte fänden sich im Dschungel finanzieller Vorteile kaum zurecht, scheint stark übertrieben. Das Finanzamt zeigt sich mit der Bemessung des Pauschalbetrages für Sonderausgaben derart großzügig, dass der Behinderte über ca. 50.000 € Bruttojahresgehalt verfügen muss, um einen eventuellen Betrag von 2.500 € Aufwendungen für Gesundheitsmaßnahmen von der Steuer abzusetzen. Die Ersparnis Einzelner bei der Kfz-Steuer macht das nicht wett. Vor dem Fiskus sind Behinderte und Nichtbehinderte nicht gleich.
Urteile - Behinderte
Artikel bei Behinderte
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- 15-04-2005Nachweis der Mehraufwendungen
- 15-04-2005Pauschbetrag und Einzelnachweis
- 15-04-2005Hilfe im Haushalt
- 15-04-2005Heimunterbringung
- 15-04-2005Pflege-Pauschbetrag
- 15-04-2005Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- 15-04-2005Sonstige Steuern
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