Unser Testament

Artikel bei Erben und Schenken

15-04-2005
Unser Testament Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Erben des Längstlebenden sind unser Neffe Felix Meier und unsere Nichte Anna Müller zu gleichen Teilen. Düsseldorf, den 23. November 2000 Anton Müller Dies ist auch mein Testament. Düsseldorf, den 23. November 2000 Klara Müller Ein solches gemeinschaftliches Testament kann aber von einem Ehegatten allein nicht so einfach ungültig gemacht werden, denn es enthält Anordnungen beider Ehegatten. Sind sich die Ehepartner über die Aufhebung oder Änderung des gemeinschaftlichen Testaments einig, können sie dies in einem neuen gemeinschaftlichen Testament erklären. Sind sich die Ehepartner darüber nicht einig, ist ein Widerruf durch einen allein nur dadurch möglich, dass er eine entsprechende notariell beurkundete Erklärung dem anderen zustellt. Geschieht beides nicht, kann nach dem Tod des einen Ehepartners der andere nicht mehr widerrufen; er bleibt an die gemeinschaftlich getroffenen Regelungen gebunden und kann zum Beispiel kein neues Testament errichten, das dem gemeinschaftlichen Testament widerspricht.
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