Gesetzliche Erbfolge

Artikel bei Erben und Schenken

15-04-2005
Wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt und keinen Erbvertrag geschlossen hat, so bestimmt unmittelbar das Gesetz, wer erbt. Die gesetzliche Erbfolge geht davon aus, dass es in der Regel der Interessenlage und dem mutmaßlichen Willen des Erblassers entspricht, wenn sein überlebender Ehegatte, seine Kinder oder die anderen Verwandten ihn beerben. Sind weder ein überlebender Ehegatte noch Kinder oder andere Verwandte vorhanden, so wird der Staat gesetzlicher Erbe.
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