Körperschaftssteuer
Steuern
Körperschaftssteuer:
Bei der Körperschaftssteuer handelt es sich, ebenso wie bei der Einkommensteuer, um eine direkte Steuer. Diese kann deshalb nicht vom Einkommen abgezogen werden. Die Steuerpflicht für dieser Steuer wird im Körperschaftssteuergesetz (KStG §1 - §40)geregelt.
Der Steuersatz beträgt einheitlich 25%. Die Körperschaftssteuer kommt bei juristischen Personen zur Anwendung. Dazu zählen alle Kapital- und Aktiengesellschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden davon nicht berührt. Die Grundlage der Besteuerung bildet, ebenso wie der Einkommensteuer, das Einkommen welches die Körperschaft im Laufe des Jahres erwirtschaftet hat.
Die Körperschaftssteuer gilt ebenfalls für Ausschüttungen an Aktionäre. Diese müssen die Höhe der Ausschüttung in ihrer Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben und versteuern. Jedoch bleibt dieser Gewinnanteil zur Hälfte steuerfrei. Damit will der Staat eine übermäßige Besteuerung vermeiden. Man kann allerdings dieser Steuerzahlung durch den Verkauf der Aktien vor dem Ausschüttungstermin vollkommen auch aus dem Wege gehen.
Ein Unternehmen, welches als Aktiengesellschaft oder als GmbH geführt wird hat keine Möglichkeit an der Körperschaftssteuer vorbei zu kommen. Allerdings zahlen große Konzerne selten die jeweils aktuellen Steuersätze. In der deutschen Steuergesetzgebung wimmelt es von Schlupflöchern, die natürlich dem normalen Arbeitnehmer versperrt sind. So gesehen gilt bei der Körperschaftssteuer das gleiche wie bei der Einkommenssteuer. Etwas mehr Klarheit wäre da wünschenswert.
Der Steuersatz beträgt einheitlich 25%. Die Körperschaftssteuer kommt bei juristischen Personen zur Anwendung. Dazu zählen alle Kapital- und Aktiengesellschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden davon nicht berührt. Die Grundlage der Besteuerung bildet, ebenso wie der Einkommensteuer, das Einkommen welches die Körperschaft im Laufe des Jahres erwirtschaftet hat.
Die Körperschaftssteuer gilt ebenfalls für Ausschüttungen an Aktionäre. Diese müssen die Höhe der Ausschüttung in ihrer Steuererklärung als Einkünfte aus Kapitalvermögen angeben und versteuern. Jedoch bleibt dieser Gewinnanteil zur Hälfte steuerfrei. Damit will der Staat eine übermäßige Besteuerung vermeiden. Man kann allerdings dieser Steuerzahlung durch den Verkauf der Aktien vor dem Ausschüttungstermin vollkommen auch aus dem Wege gehen.
Ein Unternehmen, welches als Aktiengesellschaft oder als GmbH geführt wird hat keine Möglichkeit an der Körperschaftssteuer vorbei zu kommen. Allerdings zahlen große Konzerne selten die jeweils aktuellen Steuersätze. In der deutschen Steuergesetzgebung wimmelt es von Schlupflöchern, die natürlich dem normalen Arbeitnehmer versperrt sind. So gesehen gilt bei der Körperschaftssteuer das gleiche wie bei der Einkommenssteuer. Etwas mehr Klarheit wäre da wünschenswert.
Artikel bei Körperschaftssteuer
- 15-04-2005Bemessungsgrundlage
- 15-04-2005Steuergegenstand
- 15-04-2005Steuerbefreiungen
- 15-04-2005Steuersatz
- 15-04-2005Veranlagung und Erhebung
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