Veranlagung, Voranmeldung, Vorauszahlung
Artikel bei Umsatzsteuer
15-04-2005- Der Unternehmer gibt eine Steuererklärung ab, in der er die Steuer selbst berechnet. Nach Überprüfung der Erklärung wird die Jahressteuerschuld vom Finanzamt in einem Steuerbescheid festgesetzt.
- Bereits während des Jahres hat der Unternehmer grundsätzlich für jedes Quartal oder jeden Monat, eine Voranmeldung abzugeben, in der er die USt-Vorauszahlung selbst zu berechnen hat; gleichzeitig hat er die Vorauszahlung zu entrichten. Voranmeldung und Vorauszahlung müssen grundsätzlich binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes erfolgen. Ergibt sich in der Voranmeldung ein Überschuss zugunsten des Unternehmers, so wird dieser vom Finanzamt erstattet.
- Übersteigt die Jahressteuerschuld die geleisteten Vorauszahlungen, so ist der überschießende Betrag binnen eines Monats nach Abgabe der Steuererklärung bzw. eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides zu entrichten. Ein Überschuss der Vorauszahlungen über die Jahressteuerschuld wird an den Unternehmer zurückgezahlt (§ 18 IV UStG).
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- 15-04-2005Steuersätze
- 15-04-2005Vorsteuerabzug
- 15-04-2005Steuerentstehung
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