Steuerbefreiungen

Artikel bei Gewerbesteuer

15-04-2005
Zu den von der GewSt befreiten Gewerbebetrieben zählen u.a. Unternehmen, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sowie rechtsfähige Pensions-und Unterstützungskassen. Im übrigen siehe § 3 GewStG.
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich