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Artikel bei Gewerbesteuer

15-04-2005
Gewerbesteuer   Die Gewerbesteuer (GewSt) hat ein beachtliches Aufkommen und gehört zu den direkten Steuern und den Veranlagungssteuern. Sie ist eine Objektsteuer und berücksichtigt nur die Leistungsfähigkeit des besteuerten Objekts "Gewerbebetrieb". Die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betriebsinhaber (z.B. Familienstand, außergewöhnliche Belastungen) bleiben unberücksichtigt. Die Gewerbesteuer stellt eine Betriebsausgabe dar und ist demnach eine Aufwandsteuer. Außerdem gehört sie zu den Ertragsteuern. Im Jahresabschluss ist der Gewerbesteueraufwand sowohl bei Personenunternehmen als auch bei Kapitalgesellschaften unter Position 18 (GuV lt. § 275 II HGB) bzw. Position 17 (GuV lt. § 275 III HGB) auszuweisen. Die GewSt stand ursprünglich voll den Gemeinden zu. Später wurde jedoch der diesbezügliche Artikel 106 V, VI GG geändert: Heute wird ein Teil des GewSt-Aufkommens an Bund und Länder abgeführt; umgekehrt beteiligen Bund und Länder die Gemeinden an der ESt . Die GewSt besitzt mehrere unerwünschte und nachteilige Folgen:
  • Nur die gewerblichen Einkünfte und das gewerbliche Vermögen werden zusätzlich zur ESt mit Gewerbesteuer belastet.
  • Sie geht an die Substanz, wenn der Betrieb „Verlust“ gemacht, aber wegen der Hinzurechnung z.B. der Dauerschuldzinsen trotzdem Gewerbesteuer zu entrichten hat.
  • Die Gewerbesteuer ist weder rechtsform-noch finanzierungsneutral.
  • Die Gewerbesteuer wirkt durch die unterschiedlichen Hebesätze der einzelnen Gemeinden wettbewerbsverzerrend und wird von den Gemeinden (in Grenzen) als Mittel der Standortpolitik genutzt werden.
  • Auch international wirkt sie wettbewerbsverzerrend. Sie beeinträchtigt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen, weil viele Länder keine der deutschen GewSt entsprechende Steuer kennen.
Aufgrund der beschriebenen Nachteile und vieler systematischer Brüche innerhalb der Gewerbesteuer ist diese in der Vergangenheit erheblicher Kritik aus Theorie und Praxis ausgesetzt gewesen. Da sie aber eine wesentliche Einnahmequellen der Gemeinden darstellt, ist bislang eine umfassende Reform oder gar eine Abschaffung der Gewerbesteuer nicht gelungen.
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