Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
Lexikon bei Einkommensteuer
Wirtschaftsjahr zu ermitteln. 2Wirtschaftsjahr ist
1. bei Land- und Forstwirten der Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. Juni.
<2>Durch Rechtsverordnung kann für einzelne Gruppen von Land- und
Forstwirten ein anderer Zeitraum bestimmt werden, wenn das aus
wirtschaftlichen Gründen erforderlich ist;
2. bei Gewerbetreibenden, deren Firma im Handelsregister eingetragen ist, der
Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen. 2Die Umstellung des
Wirtschaftsjahres auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum ist
steuerlich nur wirksam, wenn sie im Einvernehmen mit dem Finanzamt
vorgenommen wird;
3. bei anderen Gewerbetreibenden das Kalenderjahr. 2Sind sie gleichzeitig
buchführende Land- und Forstwirte, so können sie mit Zustimmung des
Finanzamts den nach Nummer 1 maßgebenden Zeitraum als Wirtschaftsjahr für
den Gewerbebetrieb bestimmen, wenn sie für den Gewerbebetrieb Bücher
führen und für diesen Zeitraum regelmäßig Abschlüsse machen.
(2) Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden, deren Wirtschaftsjahr vom
Kalenderjahr abweicht, ist der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft oder aus
Gewerbebetrieb bei der Ermittlung des Einkommens in folgender Weise zu
berücksichtigen:
1. <1>Bei Land- und Forstwirten ist der Gewinn des Wirtschaftsjahres auf das
Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr beginnt, und auf das
Kalenderjahr, in dem das Wirtschaftsjahr endet, entsprechend dem
zeitlichen Anteil aufzuteilen. 2Bei der Aufteilung sind
Veräußerungsgewinne im Sinne des § 14 auszuscheiden und dem Gewinn des
Kalenderjahres hinzuzurechnen, in dem sie entstanden sind;
2. bei Gewerbetreibenden gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahres als in dem
Kalenderjahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.
Lexikon bei Einkommensteuer
- Stuerpflicht
- Einkommen
- Steuerfreie Einnahmen
- Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit
- Anteilige Abzüge
- Gewinnbegriff
- Gewinnermittlungszeitraum, Wirtschaftsjahr
- Direktversicherung
- Zuwendungen an Pensionskassen
- Zuwendungen an Unterstützungskassen
- Beiträge an Pensionsfonds
- Gewinn bei Vollkaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr
- Bewertung
- Pensionsrückstellung
- Euroumrechnungsrücklage
- Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- Erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
- Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- Absetzungen für Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung neuer Mietwohnungen
- siehe alle »
Finanzenchannel.de
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich
Finanzen | Kredit | Versicherungsvergleich