Steuergegenstand
Artikel bei Einkommensteuer
15-04-2005Katalog der Einkunftsarten Das EStG geht nicht etwa davon aus, dass der ESt alle Einkünfte (= Unterschiedsbeträge zwischen den Einnahmen/Erträgen und den mit ihrer Erzielung zusammenhängende Ausga-ben/Aufwendungen) unterworfen werden; vielmehr unterliegen der ESt nur solche Einkünfte, die sich einer der in § 2 I EStG aufgeführten Einkunftsarten zuordnen lassen. Die Einkünfte lassen sich daher schematisch wie folgt einteilen: steuerbare Einkünfte Einkünfte, die unter die folgenden 7 Einkunftsarten fallen:
- Land-u. Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- Selbständige Arbeit
- Nichtselbständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung u. Verpachtung
- sonst. Einkünfte i.S.d. § 22 EStG
- bei den Einkunftsarten 1 (Land-und Forstwirtschaft), 2 (Gewerbebetrieb) und 3 (Selbständige Arbeit) der Gewinn / Verlust (Gewinneinkunftsarten,
- bei den Einkunftsarten 4 (Nichtselbständige Arbeit), 5 (Kapitalvermögen), 6 (Vermietung und Verpachtung) und 7 (Sonstige Einkünfte) der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten / Verlust (Überschusseinkunftsarten)
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