Einkommensteuer
Steuern
Einkommensteuer:
Jeder, der einer Beschäftigung nachgeht und dafür Geld bekommt, muss an das zuständige Finanzamt Einkommensteuer bezahlen. Dabei ist es unerheblich, ob sich jemand im Angestelltenverhältnis befindet oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Die Höhe der Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. So ist die Steuer eine der Haupteinnahmequellen des Staates.
Der Steuerzahler kann seine persönliche Steuerschuld aber minimieren, in dem er sich auf seiner Lohnsteuerkarte bestimmte Freibeträge eintragen lässt. So mindert sich die Steuerlast, wenn minderjährige Kinder auf der Karte eingetragen werden. Auch ist es möglich, einen Freibetrag für die Kosten der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
Die letztendlich gültige Höhe der Einkommensteuer, die der Steuerpflichtige zu zahlen hat, setzt das Finanzamt mit dem Einkommensteuerbescheid fest. So ist jeder verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung müssen alle Einnahmen, die neben der Erwerbstätigkeit erzielt werden, angegeben werden. So ist es denkbar, dass unter bestimmten Umständen eine Nachzahlung der Einkommensteuer festgesetzt wird. Wer jedoch keine Freibeträge auf seiner Lohnsteuerkarte eingetragen hat und dennoch sehr hohe Ausgaben in seiner Einkommensteuerklärung geltend machen kann, darf mit einer Erstattung der Einkommensteuer rechnen.
Auch die Höhe der Kirchensteuer bemisst sich nach der Einkommensteuer und beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 %.
Der Steuerzahler kann seine persönliche Steuerschuld aber minimieren, in dem er sich auf seiner Lohnsteuerkarte bestimmte Freibeträge eintragen lässt. So mindert sich die Steuerlast, wenn minderjährige Kinder auf der Karte eingetragen werden. Auch ist es möglich, einen Freibetrag für die Kosten der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.
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