Steuerfreie Einnahmen

Artikel bei Steuern

15-04-2005
Eine Reihe von Zahlungen kassiert man steuerfrei, jedoch sind auch diese Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben. Sie können allerdings dazu führen, dass man in eine höhere Steuerprogressionsstufe rutscht und damit dass, was versteuert werden muss, einem höheren Steuersatz unterliegt. Steuerfrei sind zum Beispiel Einnahmen aus dem Verkauf von Grundstücken und Häusern, sofern die zehnjährige Spekulationsfrist verstrichen ist. Ausgenommen von der Spekulationsfrist sind allerdings Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Steuerfrei ist nach Ablauf einer Frist auch der Verkauf von Aktien und Wertpapieren, hier läuft die Spekulationsfrist jedoch schon nach einem Jahr ab. Lottogewinne und andere sind ebenso steuerfrei, allerdings müssen Zinseinnahmen von angelegte Gewinnen ganz normal versteuert werden. Da zur Zeit keine Vermögensteuer erhoben wird, kann das Kapital aber gut auf die Hohe Kante gelegt werden, ohne dass das Finanzamt daran kommt. Auch Lohnersatzleistungen wie Leistungen aus der Kranken- oder Unfallversicherung, Mutterschaft- und Erziehungsgeld oder Sozialleistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe sowie Sozialhilfe sind steuerfrei.

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