Immobilien
Artikel bei Steuern
15-04-2005
Grunderwerbsteuer und Grundsteuer
Unabhängig davon, ob ein Haus oder Grundstück zu eigenen Wohnzwecken oder als Geldanlage zur Vermietung erworben wird, fallen mit dem Kauf einmalig Grunderwerbsteuern an. Diese wird mit 2 Prozent vom Grundstückswert bzw. Kaufpreis berechnet. Jährlich wiederkehrend sind zudem Grundsteuern zu zahlen. Sie wird nach dem Einheitswert des Hauses oder Grundstücks multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde für die Art des Grundstücks (Wohnbebauung, Industriegebiet, Landwirtschaftliche Fläche usw.) berechnet.
Steuern auf Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
Auch Einnahmen aus Immobilien- und Grundbesitz müssen versteuert werden. Mieteinnahmen (Warmmiete) und Pacht werden auf der Einnahmeseite verbucht. Demgegenüber stehen die Ausgaben, die für die Immobilie aufzuwenden sind, wie zum Beispiel Betriebskosten wie städtische Gebühren für Müll, Abwasser und ähnliches, Heizung, Versicherungen, Instandhaltungs-Rücklagen, Modernisierung, Abschreibung, Grundsteuer, Verwaltungskosten und, und, und. Zum Teil können die Betriebskosten über die Nebenkostenvorauszahlung und -abrechnung mit dem Mieter wieder auf der Einnahmeseite verbucht werden.
Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben ergeben das zu versteuernde Einkommen, welches über die Anlage V in die Einkommensteuererklärung mit einfließt.