Im Winter auch bei Abwesenheit heizen
News bei Bauen
15-11-2007Ein Ehepaar aus dem Rheinland war im Winter für sieben Wochen nach Mallorca gereist. Die Heizung im heimischen Einfamilienhaus hatte das Paar auf Frostwächter-Position gestellt, um ein komplettes Auskühlen des Gebäudes zu verhindern. Zusätzlich sah die Tochter der Eheleute zweimal wöchentlich nach dem Haus. Bei strengen Wintertemperaturen während der Abwesenheit von bis zu minus neun Grad reichte die Frostwächter-Funktion der Heizung jedoch nicht. Heizkörper und Leitungen froren ein, die Heizung fiel komplett aus, zehn Heizkörper platzten. Die Gebäudeversicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu ersetzen. Nach den geltenden Vertragsbedingungen sei der Versicherungsnehmer bei Abwesenheit verpflichtet, ausreichende Temperaturen im Gebäude zu sorgen und dies oft genug zu kontrollieren zu lassen. Andernfalls müsse er alle Wasser führenden Anlagen im Haus während der Frostperiode vollständig entleeren, wenn er verreise, so die Ansicht des Versicherers.
Der Geschädigte klagte gegen den Gebäudeversicherer ohne Erfolg. Die Kontrollen hätten so häufig stattfinden müssen, dass auch bei vollständigem Ausfall der Heizung noch zu verhindern gewesen wäre, dass Heizkörper und andere Wasser führende Anlagen komplett einfrieren, so das Bonner Gericht. Wer sich bei strengem Dauerfrost auf die Frostwächter-Funktion verlasse und verreise, müsse seine Heizung einmal täglich kontrollieren lassen, weil das Gebäude wegen der ohnehin geringen Raumtemperatur bei einem Heizungsausfall besonders schnell auskühle. Zwei Kontrollen in der Woche reichten dazu nicht aus, entschied das Landgericht. Der Gebäudeversicherer muss folglich nicht zahlen, der Kläger bleibt auf seinem Schaden sitzen.
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