Was ist unter den Begriffen Vorfinanzierungsdarlehen und Zwischendarlehen zu verstehen?
FAQ bei Bausparen
Der Bausparvertrag erlangt erst nach einer bestimmten Zeit Zuteilungsreife. Wenn der Bausparer jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. eine Immobilie erwirbt, gewähren Kreditinstitute Vorfinanzierungsdarlehen oder Zwischendarlehen. Diese Darlehen dienen also der Überbrückung der Wartezeit bis zur Aufnahme des Bauspardarlehens. Während der Laufzeit des Vorfinanzierungsdarlehen oder Zwischendarlehen leistet der Bausparer Zinsen auf das Darlehen und bespart parallel seinen Bausparvertrag.
Von einem Zwischendarlehen spricht man, wenn der Bausparer bereits das Mindestbausparguthaben angespart hat, von einem Vorfinanzierungsdarlehen, wenn der Bausparer kein bzw. nur ein geringes Bausparguthaben angespart hat.
Wird der parallel angesparte Bausparvertrag zugeteilt, wird das Vorfinanzierungsdarlehen oder Zwischendarlehen automatisch durch das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen abgelöst.
FAQ bei Bausparen
- Wird bei Abschluss eines Bausparvertrages eine Abschlussgebühr fällig und wenn ja, in welcher Höhe?
- Wird die Abschlussgebühr im Falle einer Kündigung des Bausparvertrages oder einer Ermäßigung der Bausparsumme ganz oder teilweise zurückgezahlt?
- Kann ich meinen Bausparvertrag vor dem Zeitpunkt der Zuteilung kündigen?
- Welche Höhe muss die monatliche Sparrate betragen bzw. was ist unter dem Begriff Regelsparbeitrag zu verstehen?
- Was ist unter den Begriffen Vorfinanzierungsdarlehen und Zwischendarlehen zu verstehen?
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