Welche Höhe muss die monatliche Sparrate betragen bzw. was ist unter dem Begriff Regelsparbeitrag zu verstehen?

FAQ bei Bausparen

Der Regelsparbeitrag ist der monatliche Bausparbeitrag und richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme (bestimmter Promillesatz der Bausparsumme). Bei den für Standardtarife geltenden Regelsparbeiträgen von 4 bis 5‰ der Bausparsumme erreicht der Bausparer so nach ca. 6,5 bis 7,5 Jahren ein Bausparguthaben in Höhe von 40 % der Bausparsumme und damit ein Guthaben in Höhe des zur Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens.

Die Höhe des Regelsparbeitrages wird in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) genannt. Weiterhin wird der Regelsparbeitrag in dem Bausparantragsformular und/oder in der Bausparurkunde ausgewiesen.

Der Bausparer kann von dem Regelsparbeitrag abweichen und entsprechend seiner individuellen Leistungsfähigkeit die monatliche Sparleistung selbst bestimmen. Es besteht von Seiten einer Bausparkasse kein Recht auf Erbringung des Regelsparbeitrags. Der Bausparer sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass ein Abweichen seiner Sparleistung von dem Regelsparbeitrag eine Zuteilung seines Vertrages ggf. erheblich verzögert. Sonderzahlungen oder einmalige Zahlungen des Bausparers, d.h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, sind grundsätzlich möglich.

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