Wird die Abschlussgebühr im Falle einer Kündigung des Bausparvertrages oder einer Ermäßigung der Bausparsumme ganz oder teilweise zurückgezahlt?

FAQ bei Bausparen

Wird der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen, gilt grundsätzlich, dass die Abschlussgebühr nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt oder herabgesetzt wird.

Einzelne Bauspartarife sehen jedoch die Rückzahlung der Abschlussgebühr vor, z.B. wenn der Bausparer auf die Zuteilung seines Bauspardarlehens verzichtet.

Maßgebend sind die Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB).

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