Wird bei Abschluss eines Bausparvertrages eine Abschlussgebühr fällig und wenn ja, in welcher Höhe?

FAQ bei Bausparen

Jede Bausparkasse verlangt mit dem Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr. Sie dient in erster Linie der gänzlichen oder teilweisen Deckung der Akquisitionskosten. Die Höhe der Abschlussgebühr ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ausgewiesen, die dem Bausparer bei Abschluss des Vertrages auszuhändigen sind. Weiterhin wird diese Gebühr in dem Bausparantragsformular gesondert ausgewiesen.


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