Bausparprämie
Lexikon bei Baufinanzierung
Die Bausparpramie oder auch Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine der staatlichen Förderungen des Gesetzgebers für das Bausparen. Die Wohnungsbauprämie erhalten im Inland lebende natürliche Personen ab dem 16. Lebensjahr, die Bauspareinzahlungen leisten. Die Prämie beträgt 10% auf Einzahlungen bis zu 500 EU für Ledige und 1000 fürVerheiratete jährlich. Dabei gelten für die Gewährung bestimmte Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Ledigen 25000 und bei Verheirateten 50000 EU nicht überschreiten. Innerhalb einer staatlichen Bindungsfrist von sieben Jahren ist die Förderung an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparvertrages gebunden. Nach Ablauf dieser Frist ist jede Verwendungsart möglich. Die Wohnungsbauprämie wird nur auf Antrag gewährt. Die vom Finanzamt festgesetzte Prämie wird nach Ablauf der Bindungsfrist oder bei wohnwirtschaftlicher Verwendung der Bausparmittel (bei Zuteilungsreife) einmalig dem Bausparkonto gutgeschrieben. Bei Bausparvertragen, die bis zum 31.12.1991 abgeschlossen worden sind, wird die WoP jährlich dem Bausparkonto gutgeschrieben.