Baukindergeld

Lexikon bei Baufinanzierung

Steuerpflichtige, die den §10e EStG in Anspruch nehmen, konnten für jedes zum Haushalt gehörende Kind (gern. §32, Albs. 1 5 EStG) acht Jahre lang 500 EU von der Steuerschuld abziehen, wenn das Wohneigentum nach dem 31.12.1990 erworben oder fertig gestellt wurde. Seit 1.1.1996 abgelöst durch die -> Kinderzulage.
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