Vormerkung

Lexikon bei Baufinanzierung

Eintragung im Grundbuch, die die Ansprüche auf Einräumung künftiger Rechte an einem Grundstück vor zeitlich späteren Verfügungen des Berechtigten sichert. Verfügungen, die nach der Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden, sind unwirksam, soweit sie das durch die Vormerkung gesicherte Recht beeinträchtigen oder vereiteln.
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