Bauherrenhaftpflichtversicherung
Artikel bei Baufinanzierung
15-04-2005Wie wichtig ist Bauherrenhaftpflichtversicherung ?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, weil der Bauherr für alle vom Bau und Baugrundstück ausgehenden Schäden aufkommen muss, für die kein anderer Verant-wortlicher gefunden werden (z. B. jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube) und ein Haft-pflichtschaden in diesem Bereich existenzbedrohend sein kann. Die Deckungssumme sollte, wie bei allen Haftpflichtversicherungen, möglichst hoch gewählt werden. Wir empfehlen eine Deckungs-summe von mindestens drei Millionen Euro.
Wie hoch?
Bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro sind Bauvorhaben meist durch die Privathaftpflichtversi-cherung mit eingeschlossen. Sollte diese Summe überstiegen werden, so entfällt der Versicherungs-schutz über die Privathaftpflichtversicherung hierfür komplett. Einige Versicherer erhöhen die Grenze in der Privathaftpflichtversicherung auch bis 50.000 Euro (60.000 Euro im BdV-Rahmenvertrag Privathaftpflichtversicherung).
Versicherungsfall
Setzen Sie sich im Schadensfall unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung, dokumentieren Sie die Schäden, gegebenenfalls auch durch Zeugen und ergreifen Sie erforderliche Maßnahmen, um weiteren Schaden zu vermeiden (Schadenminderungspflicht). Verjährung: Der Anspruch auf Leistung aus dem Versicherungsvertrag verjährt in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Der Versicherungsnehmer muss allerdings den Anspruch auf die Leistung innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Ansonsten ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den Anspruch auf die Versicherungsleistung schriftlich abgelehnt hat. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer außerdem über die Rechtsfolge, welche mit dem Ablauf der Frist verbunden ist, informieren.
KÜNDIGUNG
Hier bedarf es keiner Kündigung. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung endet mit Bezug des Ge-bäudes. Der Bezug ist allerdings dem Versicherer anzuzeigen.
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