Bauwesen
Artikel bei Baufinanzierung
15-04-2005Wie wichtig ist Bauleistungsversicherung ?
Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn vor finanziellen Verlusten durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen der versicherten Bauleistungen während der Bauzeit. Da die möglichen Schäden hoch sein können, ist diese Versicherungsart wichtig.
Wie hoch?
Die Bauwesenversicherung deckt Schäden, die am Roh- und Neubau durch höhere Gewalt eintreten können. Auch Feuer (meist prämienfrei über die Rohbau-Feuerversicherung) und Diebstahl (z. B. der Ausbau und Diebstahl frisch eingebauter Badezimmereinrichtungen) können mitversichert werden, bzw. sind bereits prämienfrei mitversichert. Die Bauwesenversicherung gilt in der Regel bis zum Bezug des Gebäudes, maximal zwei Jahre. Einige Gesellschaften gewähren Sondertarife für Fertighäuser mit günstigeren Prämien und sechs Monaten Laufzeit. Die Versicherungssumme ergibt sich aus den gesamten Bauleistungen einschließlich der Baustoffe, Bauteile und Baunebenkosten (z. B. für Architekten) - aber ohne Grundstücks- und Erschließungskosten.
Versicherungsfall
Setzen Sie sich im Schadensfall unverzüglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung, dokumentieren Sie die Schäden, gegebenenfalls auch durch Zeugen und ergreifen Sie erforderliche Maßnahmen, um weiteren Schaden zu vermeiden (Schadenminderungspflicht). Verjährung: Der Anspruch auf Leistung aus dem Versicherungsvertrag verjährt in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Der Versicherungsnehmer muss allerdings den Anspruch auf die Leistung innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen. Ansonsten ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den Anspruch auf die Versicherungsleistung schriftlich abgelehnt hat. Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer außerdem über die Rechtsfolge, welche mit dem Ablauf der Frist verbunden ist, informieren.
KÜNDIGUNG
Hier bedarf es keiner Kündigung. Die Bauleistungsversicherung endet mit Bezug des Gebäudes. Der Bezug ist allerdings dem Versicherer anzuzeigen.
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