FAQ Baufinanzierung
Artikel bei Baufinanzierung
15-04-2005First Class Immobilienfinanzierung. Profitieren sie von der Top-Beratung und dem langjährigen Finanzierungs- Know How der Debeka. Jetzt Infos anfordern.
Frage: Wird bei Abschluss eines Bausparvertrages eine Abschlussgebühr fällig und wenn ja, in welcher Höhe? Jede Bausparkasse verlangt mit dem Abschluss des Bausparvertrages eine Abschlussgebühr. Sie dient in erster Linie der gänzlichen oder teilweisen Deckung der Akquisitionskosten. Die Höhe der Abschlussgebühr ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) ausgewiesen, die dem Bausparer bei Abschluss des Vertrages auszuhändigen sind. Weiterhin wird diese Gebühr in dem Bausparantragsformular gesondert ausgewiesen.
Frage: Wird die Abschlussgebühr im Falle einer Kündigung des Bausparvertrages oder einer Ermäßigung der Bausparsumme ganz oder teilweise zurückgezahlt?
Wird der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder nicht voll in Anspruch genommen, gilt grundsätzlich, dass die Abschlussgebühr nicht - auch nicht anteilig - zurückgezahlt oder herabgesetzt wird.
Einzelne Bauspartarife sehen jedoch die Rückzahlung der Abschlussgebühr vor, z.B. wenn der Bausparer auf die Zuteilung seines Bauspardarlehens verzichtet.
Maßgebend sind die Regelungen in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB).
Frage: Kann ich meinen Bausparvertrag vor dem Zeitpunkt der Zuteilung kündigen?
Der Bausparvertrag kann jederzeit gekündigt werden. Die Auszahlung des Bausparguthabens erfolgt jedoch frühestens nach einigen Monaten. Der Rückzahlungszeitpunkt wird in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) genannt. Wird das Bausparguthaben nicht wohnwirtschaftlich genutzt, können die Vorteile der staatlichen Sparförderung verloren gehen. Frage: Welche Höhe muss die monatliche Sparrate betragen bzw. was ist unter dem Begriff Regelsparbeitrag zu verstehen?
Der Regelsparbeitrag ist der monatliche Bausparbeitrag und richtet sich nach der Höhe der Bausparsumme (bestimmter Promillesatz der Bausparsumme). Bei den für Standardtarife geltenden Regelsparbeiträgen von 4 bis 5 der Bausparsumme erreicht der Bausparer so nach ca. 6,5 bis 7,5 Jahren ein Bausparguthaben in Höhe von 40 % der Bausparsumme und damit ein Guthaben in Höhe des zur Zuteilung erforderlichen Mindestsparguthabens.
Die Höhe des Regelsparbeitrages wird in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) genannt. Weiterhin wird der Regelsparbeitrag in dem Bausparantragsformular und/oder in der Bausparurkunde ausgewiesen.
Der Bausparer kann von dem Regelsparbeitrag abweichen und entsprechend seiner individuellen Leistungsfähigkeit die monatliche Sparleistung selbst bestimmen. Es besteht von Seiten einer Bausparkasse kein Recht auf Erbringung des Regelsparbeitrags. Der Bausparer sollte sich jedoch darüber bewusst sein, dass ein Abweichen seiner Sparleistung von dem Regelsparbeitrag eine Zuteilung seines Vertrages ggf. erheblich verzögert. Sonderzahlungen oder einmalige Zahlungen des Bausparers, d.h. Zahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus, sind grundsätzlich möglich.
Frage: Was ist unter den Begriffen Vorfinanzierungsdarlehen und Zwischendarlehen zu verstehen?
Diese Darlehen stehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag.
Der Bausparvertrag erlangt erst nach einer bestimmten Zeit Zuteilungsreife. Wenn der Bausparer jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt z. B. eine Immobilie erwirbt, gewähren Kreditinstitute Vorfinanzierungsdarlehen oder Zwischendarlehen. Diese Darlehen dienen also der Überbrückung der Wartezeit bis zur Aufnahme des Bauspardarlehens. Während der Laufzeit des Vorfinanzierungsdarlehen oder Zwischendarlehen leistet der Bausparer Zinsen auf das Darlehen und bespart parallel seinen Bausparvertrag.
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