Lastschriftverfahren: Rückgabe nur innerhalb von sechs Wochen möglich
News bei Banken
19-12-2005
Kredit Das Lastschriftverfahren ist ein sicheres und bequemes Zahlungsverfahren, doch vor falschen Abbuchungen ist keiner gefeit. So kann es passieren, dass die Kosten für das einjährige Abo der Fernsehzeitschrift auch im Folgejahr dem Konto belastet werden oder der Beitrag fürs Fitness-Studio plötzlich in doppelter Höhe abgebucht wird.
Bei der Einzugsermächtigung beauftragt der Kunde den Händler, den vereinbarten Betrag abzubuchen. Der Bank selbst liegt keine Einwilligung vor. Deshalb können solche Lastschriften innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung ohne weiteres zurückgegeben werden. Das kostet nichts und muss auch nicht begründet werden. Verbraucher sollten bei einer Rückgabe darauf achten, dass die Gutschrift zum Datum der Abbuchung erfolgt.
Ein späterer Widerruf ist meist problematisch. Zwar erlauben die Banken in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Lastschriften mit Einzugsermächtigung auch noch bis zu sechs Wochen nach Erhalt des Rechnungsabschlusses (dieser erfolgt immer zum Ende des Quartals) stornieren zu lassen. Doch gibt es einen Haken: Hat der Kunde sich mit der Rückgabe unnötig viel Zeit gelassen, muss er mit Schadenersatzforderungen der Bank rechnen. Denn falsche Lastschriften müssen nach den AGB der Banken unverzüglich reklamiert werden, damit diese nicht selbst darauf sitzen bleiben. Bittet die Bank den Kunden zur Kasse, wird die gleiche Summe fällig, die ihm zuvor erstattet wurde. Praktisch erhält er also sein Geld nicht zurück.
Schweigt der Kontoinhaber auch bis zu dem späteren Fristablauf, bedeutet das nach den Bankbedingungen ein �Ja� zur Abbuchung. Auf diese Folge weisen die Kreditinstitute aber im Rechnungsabschluss besonders hin. Wer sich danach noch gegen eine unberechtige Lastschrift wehren will, muss sich direkt an den Zahlungsempfänger wenden.
Tipps:
Je schneller, desto besser: Die Bewegungen auf Ihrem Konto sollten keinesfalls länger als zehn Tage unbeobachtet bleiben. Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und widerrufen Sie unberechtigte Lastschriften innerhalb von sechs Wochen nach Abbuchung. So sind Sie auf der sicheren Seite. Trödler riskieren, auf der Falschbelastung sitzen zu bleiben.
Sind Sie z.B. aufgrund von Urlaub längere Zeit ortsabwesend, sollten Sie sich die Kontoauszüge der Bank nachschicken lassen oder das Konto auf Online-Banking umstellen. Sie können auch einen Kontobevollmächtigten damit beauftragen, die Auszüge zu prüfen. So kann falschen Abbuchungen schneller widersprochen werden.
Quelle :VbZ