PIN schützt Banken, nicht die Verbraucher

News bei Banken

19-11-2004
Darf man annehmen, dass ein Verbraucher sich in jedem Fall grob fahrlässig verhalten hat, wenn die EC-Karte entwendet wurde und mit der PIN Abbuchungen von unberechtigten Dritten erfolgt sind? Diese Frage hatte heute der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Das Gericht entschied gegen die Verbraucher. Es blieb bei dem Anscheinsbeweis, dass der Verbraucher in diesen Fällen - was ihm kaum möglich sein wird - beweisen muss, dass er die PIN nicht fahrlässig etwa durch eine Notiz dem Dieb bekannt gemacht hat.
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