Kreditverkäufe der Banken bringen Kunden in Gefahr
News bei Kredite
26-11-2007Schuld daran ist eine Gesetzeslücke, die 2002 bei Verabschiedung des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes entstanden ist. Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter Schwintowski hat diese Lücke dramatische Auswirkungen, denn derzeit könnten Investoren auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen. Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten 250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste. Kathy Thedens, Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e. V. berichtet von Betroffenen, die als Opfer von Zwangsversteigerungen meist auch die gesamte Existenz verlieren.
Dr. Clemens Clemente erklärt als Grundschuldexperte die Zulässigkeit mit der Struktur der Grundschuld. Solange das Darlehen bei der ursprünglichen Bank abgezahlt werde, so Clemente, sinke der Anspruch der Bank gegen den Kunden. Da die Grundschuld in ihrer Höhe während der gesamten Laufzeit in voller Höhe bestehen bleibt, schützt eine sogenannte Zweckerklärung (Sicherungsvertrag), die der Bankkunde mit seinem Kreditinstitut abschließt, vor überhöhten Ansprüchen der Bank gegen den Kunden. Die Zweckerklärung sorgt also dafür, dass die Bank nur Forderungen in der Höhe gegen ihren Kunden geltend machen kann, die der Höhe der tatsächlichen Darlehensforderung unter Berücksichtigung von Zins und Tilgung entspricht.
Die Probleme beginnen jedoch bei Verkauf des Darlehens, denn hier geht der Sicherungsvertrag nicht auf den Investor über. Dieser kann im Gegensatz zur Bank aus der vollen Grundschuld vollstrecken, so Grundschuldexperte Clemente. Selbst wenn eine Bank, wie bspw. die Hypo Real Estate AG auf Anfrage erklärt, sie habe die Sicherungserklärungen auf den Investor übertragen, bietet diese Erklärung keinen ausreichenden Schutz. Denn das könne sie nicht, so Clemente, dazu sei eine Vereinbarung zwischen Schuldenaufkäufer, Bank und Kunde nötig. Allein die Hypo Real Estate AG veröffentlichte in einem ihrer Geschäftsberichte, dass sie 154 Millionen Euro nicht leistungsgestörte Finanzierungen, die ordnungsgemäß bedient wurden, verkauft habe. Insgesamt hat die deutsche Kreditwirtschaft für rund 20 Milliarden Euro Kredite verkauft, das Hamburger Institut für Finanzdienstleistungen geht davon aus, dass rund 30 % dieser Kredite pünktliche Ratenzahler betrifft. Wie alle anderen Kunden werden diese erst nachträglich vom Verkauf informiert.
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