Inkassofirmen müssen sich an das Gesetz halten
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30-05-2007Auch wenn manche Inkassospezialisten zu zweifelhaften Methoden greifen, um die Schuldner zum Zahlen zu bewegen: Inkassounternehmen müssen sich genauso an das Gesetz halten wie private Gläubiger. Inkassobüros brauchen grundsätzlich eine Zulassung des zuständigen Land- oder Amtsgerichts. Die muss auf jedem Anschreiben ausgewiesen sein. Als Schuldner sollte man sich von der Inkassofirma die Bevollmächtigung durch den eigentlichen Gläubiger zeigen lassen. Hat das Unternehmen die Forderung gekauft, sollte man sich die Abtretungserklärung vorlegen lassen. Keinesfalls ein Formular unterschreiben, in dem man seine Zahlungsverpflichtung ausdrücklich anerkennt in diesem Fall kommt das Inkassounternehmen oft leichter an das Geld. Die Kosten für den Inkassoauftrag darf der Gläubiger seinem Schuldner nur dann berechnen, wenn der Zahlungstermin abgelaufen ist und er die überfällige Rechnung angemahnt hat oder wenn zu festen Terminen vereinbarte Ratenzahlungen nicht geleistet werden. Die Gebühren der Inkassounternehmen orientieren sich an der Rechtsanwaltsgebührenordnung. Die Inkassokosten muss der Schuldner nur dann bezahlen, wenn die Firma im Auftrag und mit Vollmacht des Gläubigers handelt. Hat sie die Forderung aufgekauft, wird sie selbst zum Gläubiger und darf für das Beitreiben der Forderung gar keine Inkassogebühren verlangen.
Niemand muss übrigens Mitarbeiter von Inkassobüros in die Wohnung lassen. Auch Drohungen, Befragungen von Nachbarn oder häufige Anrufe auch zu nächtlicher Zeit muss kein Schuldner hinnehmen. Fühlt man sich drangsaliert, reicht oft schon der Hinweis, sich an das Gericht zu wenden, das der Firma die Zulassung erteilt hat, und die Inkassoprofis werden gleich viel freundlicher.
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