Wann kann ein Kreditnehmer seinen Kreditvertrag mit einer festen Laufzeit kündigen?
FAQ bei Kredite
Ausnahmsweise kann ein Kreditnehmer seinen grundpfandrechtlich gesicherten Kreditvertrag vorzeitig beenden, wenn dies berechtigte Interessen des Kreditnehmers gebieten, z. B. wenn der Kreditnehmer plant, sein Objekt zu verkaufen, oder er das Grundstück anders oder mit Grundpfandrechten (§ 490 Abs. 2 BGB n. F.) belasten will.
BGH-Urteile: Urteile vom 1. Juli 1997 (AZ.: XI ZR 197/96 und 267/96, u.a. abgedruckt in: WM Heft 50/1997, S. 2340 ff.)
FAQ bei Kredite
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