Verbraucherkreditgesetz

Lexikon bei Kredit

Es verpflichtet zur Angabe des Gesamtbetrages aller vom Kreditnehmer zur Tilgung eines Kredits sowie zur Zahlung der Zinsen und Kosten zu entrichtenden Teilzahlungen; ferner zur schriftlichen Abfassung des Kreditvertrages. Außerdem werden die Sanktionen bei Nichtbeachtung der Vorschriften geregelt. Das Verbraucherkreditgesetz gilt nicht für Kreditvertrage übergrundpfandrechtlich gesicherte Kredite, die zu den üblichen Konditionen gewährt werden. Es ist somit weder auf Bauspardarlehen noch auf die von Bausparkassen gewährten Vorfinanzierungs und Zwischenkredite anwendbar.
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