Bauspardarlehen
Artikel bei Kredit
15-04-2005
Bausparverträge als solche sind nicht als Geldanlagen gedacht. Die Guthabenzinsen sind niedrig und liegen etwa auf Sparbuchniveau. Sinn eines Bausparvertrages ist es zu bauen, zu kaufen, zu renovieren, umzubauen oder zu modernisieren. Für die niedrigen Zinsen in der Ansparphase wird der Bausparer bei Zuteilung des Baudarlehens nämlich mit einem niedrigen Darlehenszins von zur Zeit nur 4,5 bis 5 Prozent belohnt.
Wer die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet (z. Zt. Ledige 25.600,- Euro/ Verheiratete 51.200,- Euro, erhält auf Antrag vom Staat eine Wohnungsbauprämie von 10 Prozent. Gefördert werden allerdings nur jährliche Sparbeträge bis zu 512,- Euro für Ledige / 1.024 Euro für Verheiratete. Beim Bausparen kann man die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers mit einbeziehen.
Die Zuteilung eines Bauspardarlehens erfolgt frühestens, wenn über eine bestimmte Mindestsparzeit (i.d.R. zwischen 18 und 60 Monaten) eine bestimmte Baussparsumme angespart wurden. Hier sollten Bauwillige aber zeitlich nicht zu knapp planen, denn bis zur Zuteilung können nach Erreichen der Voraussetzungen immer noch einige Monate vergehen. Zwischenkredite oder Vorfinanzierungen laufen nämlich zu marktüblichen Zinsen und das kann teuer werden.